Das hier kennen wir doch alle, die schon einmal ein Musikvideo auf Youtube gesucht haben…

Mir ging es erst diese Woche so. Geile neue Musik von den Flying Colors, die ich mir gerne öfters als nur einmal an einem Tag anschaue bzw. anhöre. Und wie in diesem Fall ist es ein „Appetizer“ für das neue Album, welches noch nicht zu kaufen ist! Und einen Tag nach Veröffentlichung auf Youtube ist das oben alles, was von dem Video noch sichtbar ist. In letzter Zeit frag ich mich immer häufiger was das soll – und zwar in einem bestimmten Fall: Nämlich dann, wenn der Artist selber (oder zumindest deren Recordlabel) der Veröffentlicher des Videos ist! Hallo Gema, wer kann denn bitte schön von Rechts wegen besser entscheiden, ob man ein Video veröffentlicht darf als der Rechtinhaber ersten grades selber??? Ich wäre ziemlich sauer, wenn mein Blog hier morgen gesperrt wäre, weil irgendeine Einrichtung, die meine (finanziellen) Rechte vertreten soll quasi meine Werbung zum Verkauf meines kommenden Produktes sperrt!!!
Leider findet man genügend Newsartikel im Netz, die aufzeigen, wie komplett die Situation bei uns ist und wie sturr sich alles Seiten verhalten, so dass ich da gar nicht tiefer in die Materie einsteigen muss.
Daß die Band auch nicht glücklich über diese Situation in Deutschland sein kann, zeigt deren Bemühen, das Video dann halt auf einer anderen Plattform anzubieten…
Flying Colors – Mask Machine (Official Video) on MUZU.TV.
PS: EINIGT EUCH ENDLICH, Youtube und GEMA!!! Und hört auf, den Mist auf unserem Rücken auszutragen!!!
